IGS  > Anmeldungen - Jahrgang 5 - 10

Durch den bevorstehenden Schulwechsel Ihrer Kinder haben Sie demnächst eine wichtige Entscheidung zu treffen, nämlich die der passenden Schullaufbahn. Diese Entscheidung ist deshalb von Bedeutung, weil Sie mit der Schulwahl die Weichen für die Schulkarriere Ihres Kindes stellen. Um allen Eltern ausreichend Gelegenheit zu geben, sich auf dieses wichtige Ereignis im Leben Ihrer Kinder angemessen vorzubereiten, möchten wir Ihnen unser Bildungs- und Erziehungsangebot vorstellen. Bei weiteren Fragen finden Sie weiter unten ein FAQ.

Die IGS Langenhagen wird sich mit Präsenzveranstaltungen, aber auch über die Homepage www.igs-langenhagen.de präsentieren und vorstellen.

  • Das Anmeldeformular
  • Die Sorgerechtserklärung (ggf. Nachweise bei alleinigem Sorgerecht)
  • die Kopie des letzten Grundschulzeugnisses und
  • eine Kopie des vorletzten Zeugnisses
  • Für die Schüler und Schülerinnen mit einem sonderpädagogischen Unter­stützungsbedarf bitten wir auch um das Gutachten und den letzten Bescheid der Landesschulbehörde.
  • Sorgerechtserklärung
  • Ärztliche Bescheinigung, dass Impfschutz gegen Masern besteht oder den originalen Impfpass mitbringen

 

Die Kopien der oben genannten Unterlagen sollten Sie nach Möglichkeit fertig zur Hand haben. Das Anmeldeformular und das Formular zur Sorgerechtserklärung können gerne auch von unserer Homepage heruntergeladen werden. Alle Dokumente zum Download finden Sie hier.

Da bei der Anmeldung ein kurzes persönliches Gespräch notwendig ist, müssen Sie leider mit Wartezeiten rechnen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Vorliegen eines Härtefalls nach derzeitigem Recht kein Aufnahmekriterium sein darf.

Die Anmeldetermine werden rechtzeitig auf der Startseite der Homepage der IGS Langenhagen (www.igs-langenhagen.de) und in den örtlichen Medien bekannt gegeben. Die Reihenfolge der Anmeldungen spielt für die Aufnahme keinerlei Rolle, alle abgegebenen Anmeldungen werden berücksichtigt. Einen Termin für die Anmeldungen können Sie sich demnächst auf unserer Homepage buchen.

 

In der Aula der Integrierten Gesamtschule Langenhagen, Konrad-Adenauer-Straße 21/23.

Das Anmeldeformular können Sie auf unserer Homepage herunterladen und bereits ausgefüllt mit zum Anmeldetermin bringen. Wir benötigen auf dem Anmeldeformular die Unterschrift beider Sorgeberechtigten.

Das Anmeldeformular können Sie auch am Anmeldetag bei uns in der Schule ausfüllen. Wenn nur ein Elternteil mit zur Anmeldung kommen kann, bitten wir in diesem Fall um eine Vollmacht des anderen Elternteils für die Anmeldung.

Mitzubringen sind:

  • die letzten beiden (Grundschul-)Zeugnisse.
  • die unterschriebene Sorgerechtserklärung (siehe Nr. 5)
  • ggf. Gutachten und Bescheid der Landesschulbehörde über einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
  • Impfnachweis Masern (Bescheinigung des Arztes / oder Orginalimpfausweis)

Als Schule benötigen wir genaue Angaben darüber, wer für ein Kind sorgeberechtigt und damit auch sorgepflichtig ist. Diese Information geben Sie uns bitte mit der Sorgerechtserklärung. Das Formular können Sie mit dem Anmeldeformular ausdrucken.

Beide Sorgeberechtigte müssen das Formular unterschreiben.

Ist nur eine Person sorgeberechtigt, benötigen wir darüber einen Nachweis, z.B. einen Beschluss eines Familiengerichtes. Sollten Sie keinen solchen Beschluss haben, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt und bitten Sie um einen Bescheid, der Auskunft über das Sorgerecht für Ihr Kind gibt.

Sollte die Sorgerechtserklärung zur Anmeldung nicht vollständig vorliegen, reichen Sie diese bitte umgehend nach.

  • Über die Homepage der IGS Langenhagen www.igs-langenhagen.de
  • Über einen Informationsfilm auf unserer Homepage

In Präsenzveranstaltungen am

Am Tag der offenen Tür am Samstag, 02.03.2024, 10 Uhr bis 13 Uhr zu unterschiedlichen Themen und einer Vielzahl anderer Beiträge

Am 12.03.2024 Infoabend in der Aula der IGS Langenhagen ab 19.00 Uhr

Grundsätzlich können alle Kinder angemeldet werden, die in die 5. Klasse versetzt worden sind. Da alle umliegenden Kommunen über eigene Gesamtschulen verfügen, hat der Langenhagener Rat beschlossen, dass Langenhagener Kinder aus dem Stadtgebiet aufgenommen werden.

In den letzten Jahren musste unter den Anmeldungen gelost werden, da mehr Anmeldungen vorlagen als Plätze zur Verfügung standen.

Werden für den 5. Jg. mehr SchülerInnen angemeldet als Plätze vorhanden sind (180), wird ein Losverfahren durchgeführt. Dasselbe gilt für freie Plätze in den Jahrgängen 6-10. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden dabei doppelt gezählt.

Zum Zwecke des Losverfahrens wird ein Aufnahmeausschuss gebildet, der unter dem Vorsitz der Sek.I-Leitung der IGS Langenhagen tagt. In den Ausschuss können darüber hinaus der/die zukünftige Jahrgangsleiter/-in, ein/e Vertreter/-in der Elternschaft sowie ein/e Vertreter/-in des Schulträgers berufen werden. Über die Sitzungen des Aufnahmeausschusses wird ein Protokoll angefertigt, das im Falle eines Rechtsstreites Grundlage der richterlichen Entscheidung in einem Widerspruchsverfahren ist.

Ja. Die Gesamtkonferenz der IGS Langenhagen hat am 17. März 2004 beschlossen, dass Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen werden, um in den Familien besondere Härten zu vermeiden. Das Verwaltungsgericht hat diese Regelung in 2016 in einem Urteil bestätigt.

Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren die Härtefallregelung abgeschafft, so dass es keine Sonderregelungen mehr gibt. Dies bedeutet, dass kein Kind aufgrund von besonderen persönlichen Umständen bei der Aufnahme bevorzugt behandelt werden darf. Dies gilt auch für Kinder berufstätiger oder alleinerziehender Eltern.

Ein Widerspruch ist binnen vier Wochen nach Erhalt des Bescheides der Schule bei der IGS einzulegen. Im Anschluss daran tritt der Aufnahmeausschuss erneut zusammen, prüft die Gründe und trifft eine Entscheidung darüber, ob dem Widerspruch abgeholfen, also stattgegeben werden kann, oder ob er zurückgewiesen wird. Im Falle einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, das Verwaltungsgericht anzurufen. Das Verwaltungsgericht prüft allerdings nur die Rechtmäßigkeit des Verfahrens, nicht die persönlichen Gründe. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist ebenso kostenpflichtig wie ein evtl. Bescheid durch die Landesschulbehörde.

Sie geben bei der Anmeldung Ihren Bläserwunsch an, der auf dem Anmeldebogen vermerkt wird. Der Wunsch, in eine Orchesterklasse aufgenommen zu werden, ist kein Aufnahmekriterium. Nach Aufnahme in die IGS wird unter allen Kindern, die sich an der Orchesterklasse interessiert gezeigt haben, gelost, und zwar nach den Gesichtspunkten der Leistungsdurchmischung und der Jungen-/Mädchenverteilung. So wird sichergestellt, dass auch die Orchesterklasse die gleiche Zusammensetzung aufweist wie alle anderen Klassen im Jahrgang.

Es gibt Kosten für das verpflichtende Mittagessen in Klasse 5 und 6, die sich aktuell auf 3,95€ pro Mahlzeit belaufen (Leistungsempfänger essen kostenfrei). 

Außerdem entstehen möglicherweise Kosten bei Klassenfahrten, Exkursionen und anderen Veranstaltungen.

 

Für Eltern, deren Kinder Interesse an der Bläserklasse haben folgender Hinweis:

Für die Bläserklasse entstehen Kosten, die sich aktuell auf insgesamt 34,50€ im Monat belaufen. Davon gehen 10,00€ Leihgebühr für ein Leihinstrument an den Förderverein und 24,50€ an die Stadtkasse für den Instrumentalunterricht. 

Ja, und zwar eine Stunde. Das ist die Instrumentalstunde, die von der Musikschule Langenhagen in den Räumen der IGS durchgeführt wird. Diese Stunde liegt immer dienstags zur Mittagszeit, wenn die anderen Klassen schon Unterrichtsschluss haben oder auf ihre AGs warten. Die anderen vier Bläserstunden speisen sich aus den regulären Musikstunden und der Klassen-AG, so dass Ihr Kind wöchentlich fünf Stunden Musik haben wird.

Die Schule erwartet von den Schülerinnen und Schülern, neben der selbstverständlichen intensiven unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Mitarbeit, die aktive Teilnahme am Schulleben, die Befolgung der im Schulvertrag festgelegten Ziele der Schule und die Befolgung der Schulordnung.

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die Ziele der Schule unterstützen, dass Sie vertrauensvoll und konstruktiv jederzeit zur Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule bereit sind (Zielvereinbarung) und dass Sie ggf. darauf hinwirken, dass Ihr Kind den Schulvertrag und die Schulordnung einhält. Wir freuen uns über Elternengagement für das Schulleben und die Belange der Schule sowie die Mitarbeit im Schulelternrat und anderen Gremien der Schule. Die Mitgliedschaft im Förderverein ist sehr erwünscht.

Die Schule geht davon aus, dass Sie und Ihr Kind sich auf den Ganztagsbetrieb mit mindestens vier verpflichtenden Nachmittagen einlassen. Wir erwarten darüber hinaus von Ihnen, dass Ihr Kind am verpflichtenden gemeinsamen Mittagessen in den Jahrgängen 5 und 6 teilnimmt und Sie die Kosten dafür tragen. Zu diesem Zweck gehen Sie eine vertragliche Verpflichtung mit dem Betreiber unserer Schulmensa (über den Zeitraum des 5. und 6. Jahrgangs) ein. Eine diesbezügliche Willenserklärung ist Bestandteil der Anmeldung. Eine Mahlzeit kostet ca. 3,95 €, Leistungsempfänger zahlen essen kostenfrei.

Melden Sie den Bedarf eines Schulplatzes für Ihr Kind bitte zentral bei der Stadt Langenhagen über

Frau Sander an!

 

Kerstin Sander-Stadt Langenhagen-Marktplatz 1 | 30853 Langenhagen

  Dienstgebäude: HAUS DER JUGEND-Langenforther Platz 1 | 30851 Langenhagen

Abteilung -52- Kinder, Jugend, Schule und Kultur

Fachgebiet 52.04 Schule, Sport und Kultur
Tel.: 0511 / 7307 – 4014 

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