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Förderschulabschluss „Lernen“ am Ende des 9. Jahrgangs

Wer                             

Schüler*Innen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“

Wann                       

Der Förderschulabschluss „Lernen“ kann nach der 9. Klasse erworben werden.

Voraussetzungen     

Mindestens in allen Fächern die Zensur „Ausreichend“; eine mangelhafte Bewertung in einem Fach im Zeugnis verwehrt den Abschluss nicht. Der Abschluss kann nicht erteilt werden, wenn mehr als ein Prüfungsfach im Zeugnis schlechter als „Ausreichend“ bewertet wurde.

Kurszugehörigkeit    

unerheblich; Weitere Einzelheiten regelt die AVO.

Prüfungen                 

In den Fächern Deutsch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. Dazu eine mündliche Prüfung in einem Fach nach Wahl, ausgenommen Deutsch, Mathematik und Sport.

Berechtigungen         

Mit dem Förderschulabschluss kann z.B. eine Ausbildung begonnen oder aber durch Fortsetzung der Schullaufbahn der Hauptschulabschluss nach 9 im folgenden 10. Schuljahr erworben werden.

 

Hauptschulabschluss am Ende des 10. Jahrgangs für Schüler*Innen mit dem Förderschulabschluss „Lernen“ – entspricht dem Hauptschulabschluss nach Jahrgang 9

Wer                            

Schüler*Innen mit dem Förderschulabschluss „Lernen“

Wann                         

Dieser Hauptschulabschluss kann nach dem 10. Jahrgang erworben werden.

Voraussetzungen       

Mindestens in allen Fächern die Zensur „Ausreichend“; eine mangelhafte Bewertung in einem Fach im Zeugnis verwehrt den Abschluss nicht. Der Abschluss kann nicht erteilt werden, wenn mehr als ein Prüfungsfach im Zeugnis schlechter als „Ausreichend“ bewertet wurde. Die Zensur in der möglichen zweiten Fremdsprache ist unerheblich.

Kurszugehörigkeit     

unerheblich; Weitere Einzelheiten regelt die AVO.

Prüfungen                  

In den Fächern Deutsch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. Dazu eine mündliche Prüfung in einem Fach nach Wahl, ausgenommen Deutsch, Mathematik und Sport.

Berechtigungen         

Mit dem Hauptschulabschluss kann z.B. eine Ausbildung in zahlreichen Ausbildungsberufen begonnen oder die Berufsschule besucht werden.

Hauptschulabschluss am Ende des 9. Jahrgangs

Wer

Schüler*Innen des 9. Jahrgangs ohne sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ bzw. „Geistige Entwicklung“

Wann                         

Der Hauptschulabschluss kann nach der 9. Klasse erworben werden.

Voraussetzungen       

Mindestens in allen Fächern die Zensur „Ausreichend“; eine mangelhafte Bewertung in einem Fach im Zeugnis verwehrt den Abschluss nicht. Der Abschluss kann nicht erteilt werden, wenn mehr als ein Prüfungsfach im Zeugnis schlechter als „Ausreichend“ bewertet wurde. Die Zensur in der möglichen zweiten Fremdsprache ist unerheblich.

Kurszugehörigkeit     

unerheblich; Weitere Einzelheiten regelt die AVO.

Prüfungen                  

In den Fächern Deutsch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. Dazu eine mündliche Prüfung in einem Fach nach Wahl, ausgenommen Deutsch, Mathematik und Sport.

Berechtigungen         

Mit dem Hauptschulabschluss kann z.B. eine Ausbildung in zahlreichen Ausbildungsberufen begonnen, die Berufsschule besucht werden oder aber durch Fortsetzung der Schullaufbahn in Klasse 10 können die dort möglichen Abschlüsse erworben werden. Der Hauptschulabschluss nach Jahrgang 9 hat die gleichen Berechtigungen wie der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss am Ende des 10. Jahrgangs.

 

Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss am Ende des 10. Jahrgangs

Wer                            

Schüler*Innen des 10. Jahrgangs, ausgenommen Schüler*Innen mit dem Förderschulabschluss „Lernen“

Wann                         

Dieser Hauptschulabschluss kann nach dem 10. Jahrgang erworben werden.

Voraussetzungen       

Mindestens in allen Fächern die Zensur „Ausreichend“; eine mangelhafte Bewertung in einem Fach im Zeugnis verwehrt den Abschluss nicht. Der Abschluss kann nicht erteilt werden, wenn mehr als ein Prüfungsfach im Zeugnis schlechter als „Ausreichend“ bewertet wurde. Die Zensur in der möglichen zweiten Fremdsprache ist unerheblich.

Kurszugehörigkeit     

4 G-Kurse oder 1 E- Kurs und 3 G- Kurse; Weitere Einzelheiten regelt die AVO.

(Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften)

Prüfungen                  

In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. Dazu eine mündliche Prüfung in einem Fach nach Wahl, ausgenommen Deutsch, Englisch, Mathematik und Sport.

Berechtigungen         

Mit dem Hauptschulabschluss kann z.B. eine Ausbildung in zahlreichen Ausbildungsberufen begonnen oder die Berufsschule besucht werden.

Sekundarabschluss I – Realschulabschluss am Ende des 10. Jahrgangs

Wer                            

Schüler*Innen des 10. Jahrgangs, ausgenommen Schüler*Innen mit dem Förderschulabschluss „Lernen“

Wann                         

Der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss kann nach dem 10. Jahrgang erworben werden.

Voraussetzungen       

Differenziertes Notenbild notwendig (s. Kurszugehörigkeit); eine mangelhafte Bewertung in einem Fach im Zeugnis verwehrt den Abschluss nicht. Der Abschluss kann nicht erteilt werden, wenn mehr als ein Prüfungsfach im Zeugnis schlechter als „Ausreichend“ bewertet wurde. Die Zensur in der möglichen zweiten Fremdsprache ist von Bedeutung.

Kurszugehörigkeit     

2 G-Kurse (Bewertung mindestens befriedigend) und 2 E- Kurse (Bewertung mindestens ausreichend), unter allen übrigen Fächern, mindestens zweimal befriedigend, sonst mindestens ausreichend; Weitere Einzelheiten regelt die AVO.   

(Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften)                       

Prüfungen                  

In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. Dazu eine mündliche Prüfung in einem Fach nach Wahl, ausgenommen Deutsch, Englisch, Mathematik und Sport.

Berechtigungen         

Mit dem Sekundarabschluss I – Realschulabschluss kann z.B. eine Ausbildung in zahlreichen Ausbildungsberufen begonnen oder die Berufsschule besucht werden.

 

Erweiterte Sekundarabschluss I am Ende des 10. Jahrgangs

Wer                            

Schüler*Innen des 10. Jahrgangs, ausgenommen Schüler*Innen mit dem Förderschulabschluss „Lernen“

Wann                         

Der Erweiterte Sekundarabschluss I kann nach dem 10. Jahrgang erworben werden.

Voraussetzungen       

Differenziertes Notenbild notwendig (s. Kurszugehörigkeit); eine mangelhafte Bewertung in einem Fach im Zeugnis verwehrt den Abschluss nicht. Der Abschluss kann nicht erteilt werden, wenn mehr als ein Prüfungsfach im Zeugnis schlechter als „Ausreichend“ bewertet wurde. Die Zensur in der möglichen zweiten Fremdsprache ist von Bedeutung.

Kurszugehörigkeit     

1 G-Kurs (Bewertung mindestens gut) und 3 E- Kurse  (Bewertung mindestens befriedigend) oder 4 E-Kurse (Bewertung mindestens, dreimal befriedigend, einmal ausreichend); übrige Fächer mindestens ausreichend, aber im Durchschnitt befriedigend.) Weitere Einzelheiten regelt die AVO.

(Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften)

Prüfungen                  

In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss eine schriftliche Prüfung abgelegt werden. Dazu eine mündliche Prüfung in einem Fach nach Wahl, ausgenommen Deutsch, Englisch, Mathematik und Sport.

Berechtigungen         

Mit dem erweiterten Sekundarabschluss I kann z.B. die Oberstufe, eine Ausbildung in zahlreichen Ausbildungsberufen begonnen oder die Berufsschule besucht werden.

In der Qualifikationsphase kann der schulische Teil der Fachhochschulreife aus den Leistungen von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren erworben werden. Die Durchschnittsnote wird aus den Punkten aller Pflichtkurse ermittelt. Diese Note entscheidet über die Vergabe des Studienplatzes.

Folgende Leistungen sind zu erbringen:

  • mindestens 40 Punkte in P1 und P2 bei doppelter Wertung
  • mindestens 55 Punkte in 11 weiteren Kursen, darunter das dritte Prüfungsfach
  • in mindestens 11 der 15 eingebrachten Kurse müssen 05 Punkte erreicht worden sein, darunter mindestens zwei Kurse aus P1 und P2

Der praktische Teil der Fachhochschulreife besteht entweder aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung, einem mindestens einjährigen Praktikum oder einem Freiwilligenjahr.

Die Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife finden Sie hier.

Unsere Schüler*innen erhalten vor Prüfungsbeginn ausführliche Informationen zum Ablauf und zu den Bedingungen der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung.

Die Abiturprüfung findet in den fünf gewählten Prüfungsfächern statt: im ersten bis vierten Prüfungsfach schriftlich, im fünften Prüfungsfach mündlich.

Die Aufgaben in den schriftlichen Prüfungsfächern werden in Niedersachsen, also auch bei uns, zentral gestellt. Aus den Leistungen in den Prüfungsfächern und den weiteren Pflichtfächern der Qualifikationsphase und den Leistungen in der Abiturprüfung wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die Gesamtqualifikation.

Zum Bestehen der Abiturprüfung muss eine bestimmte Gesamtpunktzahl (Block I + II) erreicht werden.

  • Block I: Schulhalbjahresergebnisse der Prüfungsfächer und der anderen Pflichtfächer
  • Block II: Prüfungsergebnisse der Abiturprüfung.