Schulvertrag und Schulordnung
Liebe Schülerin und lieber Schüler,
Du hast Dich für die IGS Langenhagen entschieden und möchtest diese Schule in den nächsten sechs Jahren besuchen. Um den erfolgreichen Verlauf deiner Schulzeit werden Lehrerinnen, Lehrer und alle anderen Mitarbeiter dieser Schule sehr bemüht sein, sie werden Dich begleiten und unterstützen. Gleichzeitig erwarten wir von Dir ebensolche Bemühungen.
Ein erster Schritt ist dieser Schulvertrag. Bitte lies ihn Dir durch und unterschreibe ihn.
Ich unterstütze das Motto der IGS Langenhagen:
MIT FREUDE UND OHNE ANGST ETWAS LERNEN UND LEISTEN
1. Ich möchte in der Schule ohne Angst leben und arbeiten. Ich werde
meine Mitschülerinnen und Mitschüler so behandeln, dass sie vor mir
keine Angst zu haben brauchen.
2. Ich lehne jede Form der Feindlichkeit gegenüber Menschen anderer
Herkunft, Nationalität oder Religion ab und setze mich für ein friedliches
Zusammenleben aller in unserer Schule ein.
3. Ich werde die Regeln und Dienste der Schule und des Unterrichts, wie
sie in der Schulordnung beschrieben sind, einhalten.
4. Ich werde mit den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und
Schülern und allen anderen Menschen, die an dieser Schule arbeiten,
freundlich umgehen und darf erwarten, auch so behandelt zu werden.
5. Ich werde mich umweltbewusst verhalten.
Langenhagen, den
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Unterschrift der Schülerin/des Schülers Unterschrift des Schulleiters
SCHULORDNUNG der IGS LANGENHAGEN
Die IGS Langenhagen ist eine Schule, in der sich alle Beteiligten zu freundlichem Miteinander, demokratischem Handeln und ökologischem Verantwortungsbewusstsein verpflichten.
Das erfordert, dass sich alle gegenseitig achten, ihre Rechte nur mit Rücksicht auf andere wahrnehmen und Pflichten und Regeln, die das Zusammenleben für alle leichter machen, einhalten.
Alle Angehörigen dieser Schule wollen etwas leisten und sich hier wohl fühlen.
Das bedeutet:
1. Alle pflegen einen freundlichen Umgangston. Grüßen, Entschuldigung, Bitte und Danke gehören dazu. Beleidigungen und Schimpfwörter haben an unserer Schule nichts zu suchen.
2. Alle gehen fair miteinander um und schädigen, behindern oder belästigen niemanden.
3. Alle verzichten auf körperliche und verbale Gewalt und schlichten Konflikte durch Gespräche.
4. Alle wissen, dass das Mitbringen von Waffen aller Art und von Feuerwerkskörpern strikt verboten ist.
5. Alle Beteiligten sorgen für einen geregelten Unterrichtsablauf.
Dazu gehören
· die Einhaltung der Gesprächsregeln
· der pünktliche Beginn des Unterrichts
· die Vollständigkeit der Unterrichtsmaterialien
· ein störungsfreier Unterrichtsverlauf
· die Erledigung von Aufgaben
· die Befolgung der Anweisungen der Lehrkräfte
· die Einhaltung von Pausen
· kein Essen, Trinken und Kaugummi kauen
· keine Benutzung privater elektronischer Geräte während des Unterrichts.
6. Alle verpflichten sich zu umweltbewusstem Verhalten und Handeln. Dazu gehört die Benutzung umweltfreundlicher Materialien, die sparsame Benutzung von Wasser und Energie und die Mülltrennung.
7. Alle gehen mit den Unterrichtsmaterialien (den eigenen und denen der Mitschülerinnen und Mitschüler), Medien, Einrichtungsgegenständen und Räumen vorsichtig und verantwortungsbewusst um. Dazu gehört, dass die Unterrichtsräume am Ende einer Stunde in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen und ggf. abgeschlossen werden. Die Übernahme von Diensten in den Klassenräumen, Fluren und im Außenbereich der Schule gehört zu den selbstverständlichen Pflichten. Ball spielen, Lärmen und Toben und Fahren mit Sportgeräten ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
8. Alle Schüler der SEK I wissen, dass das Verlassen des Schulgeländes verboten ist.
9. Alle Schüler der Schule wissen, dass das Rauchen auf dem Schulgelände verboten ist.
10. Alle sorgen bei Nichteinhaltung des Vertrages und/oder der Schulordnung für Wiedergutmachung und kennen mögliche Sanktionen. Vorrang vor allen Sanktionen hat das Gespräch.
Beschluss der GK v. 28.05.2002

