Anmeldungen und Aufnahme an die IGS Langenhagen
1. Wann kann ich mein Kind anmelden?
Die Anmeldetermine für das Schuljahr 2012/13 liegen am Mittwoch und Donnerstag 20. und 21. Juni 2012 in der Zeit von 9.00 Uhr - 18.00 Uhr.
Die Reihenfolge der Anmeldungen spielt für die Aufnahme keinerlei Rolle.
2. Ist es sinnvoll, der Schule eine Voranmeldung zuzuschicken?
Nein.
3. Wo wird die Anmeldung stattfinden?
In der Integrierten Gesamtschule Langenhagen, Konrad-Adenauer-Straße 21/23, im großen Konferenzraum.
4. Was muss ich zur Anmeldung meines Kindes mitbringen?
Mitzubringen sind die letzten beiden Grundschulzeugnisse sowie die Schullaufbahnempfehlung der Grundschulen.
5. Wie können wir uns über die IGS Langenhagen informieren?
a) Am Donnerstag, 1. März 2012, um 19.30 Uhr haben alle interessierten Eltern die Möglichkeit, sich im Rahmen eines eigenen Informationsabends in der Aula des Schulzentrums über die Schulform Integrierte Gesamtschule und das spezifische Angebot der Schule zu informieren. Die Eltern des 4. Jahrgangs werden über die Grundschulen dazu gesondert eingeladen. Willkommen sind auch andere Interessierte.
b) Am Samstag, 17. März 2012, veranstaltet die IGS Langenhagen von 10.00 -Uhr bis 13.30 Uhr ihren Tag der offenen Tür. Hier gibt es Informationen über die Schulform, über das konkrete Angebot der IGS Langenhagen, Führungen durch die Schule und Unterhaltsames für die SchülerInnen.
6. Welche Kinder können an der IGS Langenhagen angemeldet werden?
Alle SchülerInnen, die in den 5. Jahrgang versetzt worden sind (sofern bei ihnen kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt bzw. ein entsprechendes Verfahren läuft) und die in der Stadt Langenhagen wohnen, können an die IGS Langenhagen angemeldet werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Langenhagen im Jahre 2003 die Schulbezirksgrenzen aufgehoben, so dass damit auch SchülerInnen der Gemeinden Wedemark, Isernhagen und Großburgwedel die Möglichkeit eröffnet wird, die IGS Langenhagen zu besuchen. SchülerInnen aus Garbsen und Hannover werden nicht aufgenommen, da es in diesen Gemeinden Gesamtschulen gibt.
7. Was passiert, wenn zu viele SchülerInnen angemeldet werden?
Werden für den 5. Jg. mehr SchülerInnen angemeldet als Plätze vorhanden sind (180), wird ein differenziertes Losverfahren durchgeführt. Das Losverfahren hat zum Ziel, den repräsentativen Leistungsquerschnitt des jeweiligen 4. Jg. der Langenhagener Grundschulen an der IGS widerzuspiegeln. Das bedeutet, dass SchülerInnen unterschiedlichen Leistungsvermögens ausgewählt werden. Bei uns drücken Haupt-, Real- und GymnasialschülerInnen gemeinsam die Schulbank. Dasselbe gilt für freie Plätze in den Jahrgängen 6-10. (mehr)
Wie funktioniert das Losverfahren?
Die IGS erhält von den Grundschulen der Stadt Langenhagen die anonymisierten Noten aller GrundschülerInnen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachkunde und Rechtschreibung sowie die Schullaufbahnempfehlungen. Daraus ermittelt die Schule die Prozentzahl der SchülerInnen aus dem sogenannten A-Topf (entspricht etwa den Gymnasialempfehlungen), dem sogenannten B-Topf (entspricht etwa den Realschulempfehlungen) und dem sogenannten C-Topf (entspricht etwa den Hauptschulempfehlungen). Da die Jahrgänge und Klassen der Integrierten Gesamtschule die in ganz Langenhagen vorhandene Schülerstruktur im Kleinen widerspiegeln soll, wird anhand der Langenhagener Prozentanteile nun die Anzahl der SchülerInnen festgelegt, die von den maximal 180 Anmeldungen jeweils dem „A-, B- oder C-Topf“ zuzuschlagen sind. Werden für einen „Topf“ zu viele SchülerInnen (etwa Realschulempfehlungen) angemeldet, wird so lange ausgelost, bis die maximale Zahl erreicht ist.
8. Wer lost die SchülerInnen aus, die nicht an die IGS Langenhagen aufgenommen werden?
Zum Zwecke des Losverfahrens wird ein Aufnahmeausschuss gebildet, der unter dem Vorsitz des Sek.I-Leiters der IGS Langenhagen tagt. Dem Ausschuss gehören darüber hinaus an: der/die zukünftige Jahrgangsleiter/-in, ein/e Vertreter/-in der Elternschaft sowie ein/e Vertreter/-in des Schulträgers. Über die Sitzungen des Aufnahmeausschusses wird ein Protokoll angefertigt, das im Falle eines Rechtsstreites Grundlage der richterlichen Entscheidung in einem Widerspruchsverfahren ist.
9. Werden Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen?
Ja. Die Gesamtkonferenz der IGS Langenhagen hat am 17. März 2004 beschlossen, dass Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen werden, um in den Familien besondere Härten zu vermeiden.
10. Gibt es besondere Aufnahmekriterien für Härtefälle?
Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren die Härtefallregelung abgeschafft, so dass es keine Sonderregelungen mehr gibt. Dies bedeutet, dass weder Kinder, die unter Legasthenie oder Dyskalkulie oder unter irgendeiner gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden, besonders bevorzugt werden dürfen. Dies gilt auch für Kinder berufstätiger oder alleinerziehender Eltern.
11. Was geschieht, wenn ein Widerspruch gegen die Aufnahme eines Kindes eingelegt wird?
Ein Widerspruch ist binnen vier Wochen nach Erhalt des Bescheides der Schule bei der IGS einzulegen. Im Anschluss daran tritt der Aufnahmeausschuss erneut zusammen, prüft die Gründe und trifft eine Entscheidung darüber, ob dem Widerspruch abgeholfen, also stattgegeben werden kann, oder ob er zurückgewiesen wird. Im Falle einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, das Verwaltungsgericht anzurufen. Das Verwaltungsgericht prüft allerdings nur die Rechtmäßigkeit des Verfahrens, nicht die persönlichen Gründe. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist ebenso kostenpflichtig wie ein evtl. Bescheid durch die Landesschulbehörde.
12. Was muss ich tun, wenn mein Kind in die Bläserklasse möchte?
Sie geben bei der Anmeldung Ihren Bläserwunsch an, der auf dem Anmeldebogen vermerkt wird. Der Wunsch, in eine Bläserklasse aufgenommen zu werden, ist kein Aufnahmekriterium. Nach Aufnahme in die IGS wird unter allen Kindern, die sich an der Bläserklasse interessiert gezeigt haben, gelost, und zwar nach den Gesichtspunkten des Leistungstopfes und der Junge-/Mädchenverteilung. So wird sichergestellt, dass auch die Bläserklasse die gleiche Zusammensetzung aufweist wie alle anderen Klassen im Jahrgang.
13. Kommen Kosten auf uns zu, wenn mein Kind in die Bläserklasse aufgenommen wird?
Ja. Für das Ausleihen und die Wartung des Instrumentes werden 10 Euro pro Monat fällig. Dazu kommen zzt. 24,50 Euro für den Instrumentalunterricht, der von einer Lehrkraft der Musikschule Langenhagen durchgeführt wird. Monatlich kostet die Teilnahme am Bläserprojekt somit zzt. 34,50 €.
14. Hat mein Kind mehr Unterricht als andere Kinder, wenn es in der Bläserklasse aufgenommen wird?
Ja, und zwar eine Stunde. Das ist die Instrumentalstunde, die von der Musikschule Langenhagen in den Räumen der IGS durchgeführt wird. Diese Stunde liegt immer dienstags zur Mittagszeit, wenn die anderen Klassen schon Unterrichtsschluss haben oder auf ihre AGs warten. Die anderen vier Bläserstunden speisen sich aus den regulären Musikstunden und der Klassen-AG, so dass Ihr Kind wöchentlich fünf Stunden Musik haben wird.
15. Was erwartet die Schule von den SchülerInnen?
Die Schule erwartet von den SchülerInnen, neben der selbstverständlichen intensiven unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Mitarbeit, die aktive Teilnahme am Schulleben, die Befolgung der im Schulvertrag festgelegten Ziele der Schule und die Befolgung der Schulordnung. Mehr...
16.Was erwartet die Schule von mir als Mutter/Vater?
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die Ziele der Schule unterstützen, dass Sie vertrauensvoll und konstruktiv jederzeit zur Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule bereit sind und dass Sie ggf. darauf hinwirken, dass Ihr Kind den Schulvertrag und die Schulordnung einhält. Die Mitgliedschaft im Förderverein ist sehr erwünscht. Mehr...
17.Was erfordert der Ganztagbetrieb von meinem Kind und von mir?
Die Schule geht davon aus, dass Sie und Ihr Kind sich auf den Ganztagsbetrieb mit mindestens drei verpflichtenden Nachmittagen einlassen. Wir erwarten darüber hinaus von Ihnen, dass Ihr Kind am verpflichtenden gemeinsamen Mittagessen in den Jahrgängen 5 und 6 teilnimmt und dass Sie zu diesem Zweck eine vertragliche Verpflichtung mit dem Betreiber unseres Culinariums (der Schulmensa über den Zeitraum des 5. und 6. Jahrgangs) eingehen. Ein diesbezügliche Willenserklärung ist Bestandteil der Anmeldung.

